Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Knecht Energietechnik GmbH

Dezember 2024

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Knecht Energietechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Kunden handelt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt alle Arbeiten zur Beratung, Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen nach dem Stand der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers. Komplettlösungen für Aufdach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden entsprechend den vertraglich vereinbarten Spezifikationen realisiert.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Statik des Daches, es sei denn, eine statische Berechnung wurde ausdrücklich beauftragt und durchgeführt. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Mängel, die durch fehlerhafte Angaben oder unzureichende Vorbereitung des Auftraggebers entstehen.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten geschaffen sind, insbesondere:

  • Bereitstellung aller relevanten Informationen zur Statik und den baulichen Gegebenheiten.
  • Sicherstellung des Zugangs zum Montageort.
  • Anmeldung und Koordination mit dem zuständigen Netzbetreiber.
  • Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen, sofern nicht anders vereinbart.
  • Bereitstellung eines Internetzugangs für die Sichtbarkeit und Fernüberwachung der Anlage.
  • Gewährleistung regelmäßiger Updates der Anlagensoftware und -komponenten.

Der Auftraggeber trägt die Kosten für Zusatzarbeiten, die durch unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten oder notwendige Anpassungen entstehen.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt in drei Meilensteinen:

  • 10 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Vertragsschluss.
  • 50 % der Auftragssumme bei Materiallieferung.
  • 40 % der Auftragssumme nach technischer Funktionsfähigkeit der Anlage.

Die genannten Zahlungsbedingungen stellen Standardregelungen dar. Individuelle Abweichungen sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Verzögerungen in der Netzbetreiber-Abnahme haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsfristen.

Hinweis: Die technische Funktionsfähigkeit der Anlage liegt vor, wenn die Photovoltaikanlage gemäß den vertraglichen Vorgaben installiert und in Betrieb genommen werden kann. Verzögerungen durch Netzbetreiber oder andere externe Faktoren liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers und berühren die Fälligkeit der Zahlung nicht.

Lieferfristen und Höhere Gewalt

Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, wie z. B. Materialengpässe, Pandemien, Streiks oder behördliche Anordnungen. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat die Pflicht, die gelieferte Ware diebstahl- und wettersicher abzustellen, sofern die Ware beim Auftraggeber liegt, unabhängig davon, wem die Ware gehört.

Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hersteller-Garantien werden an den Auftraggeber weitergegeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder Dritteinwirkungen entstehen. Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für Folgeschäden, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

Wartungsleistungen

Wartungsverträge können separat abgeschlossen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an der Photovoltaikanlage, die durch unterlassene Wartung oder unsachgemäße Eingriffe entstehen.

Provisionsregelung

Der Auftraggeber erhält für erfolgreiche Empfehlungen eine Provision, sofern es innerhalb von 90 Tagen zu einem vollständig bezahlten Projektabschluss mit dem empfohlenen Kunden kommt. Empfehlungen sind schriftlich anzuzeigen. Bereits bestehende Kontakte des Auftragnehmers sind von der Regelung ausgenommen.

Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Behördliche Änderungen und Zusatzkosten

Behördliche Änderungen oder zusätzliche Auflagen, die nach Vertragsschluss auftreten, werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die aus solchen Änderungen resultieren.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Version ist auf Anfrage erhältlich und Bestandteil des Vertrages.

Für Streitigkeiten kann ein Schiedsverfahren vereinbart werden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die AGB treten mit Unterzeichnung des Vertrages in Kraft.