Anmeldung
Marktstammdatenregister
MaStR
Marktstammdatenregister (MaStR): Informationen zur Registrierung
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) betreiben, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Hier erfahren Sie, wer sich registrieren muss, wie die Registrierung abläuft und worauf Sie achten sollten.
Oder direkt auf der Hilfe-Seite des Marktstammdatenregisters >
Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister – wir übernehmen das für Sie
Jede Photovoltaikanlage, jeder Batteriespeicher und jede stromerzeugende Einheit in Deutschland muss im offiziellen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden – das schreibt die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verbindlich vor.
Die fristgerechte und vollständige Anmeldung ist Voraussetzung, um beispielsweise eine EEG-Vergütung zu erhalten (§ 21c EEG 2023). Wer die Registrierung vergisst oder fehlerhaft einträgt, riskiert Zahlungsaussetzungen, Bußgelder und gegebenenfalls sogar den Verlust rückwirkender Vergütungen.
Unser Service
Dabei achten wir auf:
Wir übernehmen für Sie die rechtskonforme Registrierung Ihrer PV-Anlage und ggf. Batteriespeicher im Marktstammdatenregister – ohne Aufwand für Sie.
Vollständigkeit und Fristwahrung
(i. d. R. 1 Monat nach Inbetriebnahme, § 5 MaStRV)
Korrekte Angabe aller technischen Parameter
(z. B. bei Hybridwechselrichtern oder Erweiterungen)
Registrierung aller Pflichtkomponenten
wie auch Batteriespeicher oder Sonderstrukturen (z. B. Mieterstrom, virtuelle Summenzählung)
Anpassung bei Erweiterungen oder Umbauten
Ihrer Anlage
💡 Wichtig: Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Vergütungsform – also auch bei Anlagen mit Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Volleinspeisung. Wir kümmern uns um alle Formalitäten – inklusive Einrichtung, Rückmeldung und Dokumentation. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlage korrekt geführt wird und kein Risiko für den Vergütungsanspruch besteht.
Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?
Im MaStR müssen sich folgende Personengruppen und Anlagenbetreiber registrieren:
- Betreiber von Photovoltaikanlagen: Sowohl private als auch gewerbliche Betreiber.
- Betreiber von Batteriespeichern: Wenn Sie eine Batterie haben, die mit Ihrer PV-Anlage verbunden ist, muss auch diese registriert werden.
- Betreiber anderer Erzeugungsanlagen: Dazu gehören Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke und alle anderen Erzeugungsanlagen.
- Einspeisende Anlagen mit Eigenverbrauch: Wenn Sie selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und auch selbst verbrauchen.
💡 Wichtig: Auch bestehende Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen nachträglich im MaStR registriert werden. Die Registrierung ist kostenlos und unabhängig von der Größe der Anlage.
Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister – Was bedeutet das für Sie?
Privatkunden
Pflicht:
- Jede neue PV-Anlage und jeder Speicher muss innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme im MaStR registriert werden (gem. § 5 MaStRV).
- Ohne Registrierung entfällt die EEG-Vergütung (gem. § 21c EEG).
Unser Service für Sie:
- Wir übernehmen die komplette Anmeldung im MaStR – rechtssicher, fristgerecht und ohne Aufwand für Sie.
- Auch spätere Änderungen (z. B. Erweiterung, Wechselrichtertausch) übernehmen wir für Sie.
Hinweis:
- Die Pflicht gilt auch bei reiner Eigenverbrauchsanlage – unabhängig davon, ob Sie Strom einspeisen oder nicht.
Gewerbe & Industrie
Besonderheiten:
- Gewerbliche Anlagen fallen oft in die Kategorien Volleinspeisung oder gemischte Nutzung (Eigenverbrauch + Einspeisung).
- Auch größere Speicher oder Direktvermarktung müssen korrekt und vollständig registriert werden.
- Bei Verwendung eines virtuellen Summenzählers, Direktvermarktung oder Drittstromlieferung sind zusätzliche Angaben erforderlich.
Unser Service:
- Wir erfassen sämtliche technischen und wirtschaftlichen Einheiten im MaStR – inkl. Standortbezug, EEG-Anlage, Speicherstruktur, Messkonzepten und ggf. Marktrollen.
- Wir koordinieren mit Ihrem Direktvermarkter oder Netzbetreiber, falls erforderlich.
Wichtig:
- Eine nicht korrekte Registrierung kann die EEG-Auszahlung verzögern oder ganz verhindern.
Wohnungsbaugesellschaften / institutionelle Bestandshalter
Spezialfälle:
- PV-Anlagen mit Mieterstrommodellen, virtueller Summenzählung (GGV), iMSys-Integration oder gebäudespezifischen Unterzählern erfordern eine mehrstufige und präzise Registrierung.
- Häufig ist eine zusätzliche Marktrolle als Lieferant oder Anlagenbetreiber erforderlich.
Unser Service:
- Wir übernehmen die strukturierte Anmeldung aller erforderlichen Marktrollen und Einheiten.
- Wir unterstützen bei der Pflege mehrerer Liegenschaften / Anlagenportfolios, inklusive Erweiterungen und Änderungsmitteilungen.
Kommunen & kirchliche Träger
Typische Szenarien:
- Anlagen auf Schulen, Rathäusern, Kindergärten oder Kirchen.
- Oft kombiniert mit Speichern, Wallboxen, oder Nutzung durch mehrere Dritte (z. B. Pacht oder Bürgerbeteiligung).
Wichtig zu wissen:
- Auch Körperschaften öffentlichen Rechts sind voll registrierungspflichtig.
- Bei Sondermodellen wie Pachtanlagen oder Weitergabe an Dritte kann ggf. eine geteilte Betreiberrolle vorliegen – wir klären das für Sie.
Unser Service:
- Wir prüfen alle Projektbeteiligten und erstellen eine rechtssichere Anmeldestruktur.
- Auf Wunsch stellen wir die Verknüpfung zum Fördermittelgeber oder Aufsichtsbehörde her.
Unser Rundum-Service
- Prüfung der Meldepflicht nach MaStRV
- Fristgerechte Registrierung von PV, Speicher und ggf. Ladeinfrastruktur
- Anpassung bei Änderungen, Umbauten oder Betreiberwechsel
- Schulung / Dokumentation bei Bedarf
- Keine EEG-Gefahr, kein bürokratischer Aufwand
Wo und wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung erfolgt online über die Webseite des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur:
- Website: www.marktstammdatenregister.de
- Benötigte Zugangsdaten: Sie müssen sich als Nutzer ein Konto erstellen. Dafür brauchen Sie eine E-Mail-Adresse und ein Passwort.
Wie läuft die Registrierung ab?
Der Registrierungsprozess im MaStR ist in mehrere Schritte unterteilt. Hier finden Sie eine kurze Anleitung:
Schritt 1: Konto erstellen
- Gehen Sie auf die MaStR-Website und klicken Sie auf „Registrieren“.
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erstellen Sie ein Passwort.
- Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse über den Link, den Sie erhalten haben.
Schritt 2: Anlage registrieren
- Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto im MaStR an.
- Wählen Sie „Neue Anlage registrieren“.
- Wählen Sie die Art der Anlage (z. B. Photovoltaikanlage, Batteriespeicher) aus.
- Geben Sie die technischen Daten Ihrer PV-Anlage ein:
- Installierte Leistung (in kWp)
- Standort der Anlage (Adresse, Koordinaten)
- Netzbetreiber, an den die Anlage angeschlossen ist
Schritt 3: Angaben zu den Betriebseigenschaften
- Geben Sie an, ob Ihre Anlage ausschließlich zur Eigenversorgung oder zur Einspeisung ins Netz genutzt wird.
- Laden Sie, falls erforderlich, zusätzliche Dokumente hoch (z. B. Inbetriebnahmeprotokolle, Genehmigungen).
Schritt 4: Überprüfen und abschließen
- Überprüfen Sie alle Ihre Angaben sorgfältig.
- Schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf „Daten übermitteln“ klicken.
- Nach Abschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail und können Ihre Anlage jederzeit im Benutzerkonto einsehen.
💡 Hinweis: Die Registrierung kann einige Tage dauern, bis sie vom MaStR-System bestätigt wird.
02 FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Marktstammdatenregister überhaupt?
Das MaStR ist das offizielle Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Stromerzeugungsanlagen – z. B. Photovoltaik, Speicher oder Blockheizkraftwerke – registriert werden müssen. Es dient der Transparenz und ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 MaStRV, § 21c EEG).
Wer muss die Anlage registrieren?
Der Anlagenbetreiber – das ist in der Regel der Eigentümer der PV-Anlage. Auch bei Anlagen mit Volleinspeisung oder reinem Eigenverbrauch besteht eine Registrierungspflicht.
Wann muss ich die Registrierung vornehmen?
Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 1 MaStRV). Bei versäumter oder fehlerhafter Registrierung drohen Bußgelder und der Verlust der EEG-Vergütung.
Muss ich auch meinen Batteriespeicher registrieren?
Ja. Batteriespeicher gelten ebenfalls als registrierungspflichtige Einheiten – vor allem, wenn sie mit der PV-Anlage gekoppelt sind.
Unterstützt Knecht Energietechnik mich bei der Anmeldung?
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Registrierung im MaStR für Sie – rechtskonform, fristgerecht und vollständig. Dazu benötigen wir lediglich eine Vollmacht.
Gilt das auch für Unternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften?
Ja – insbesondere bei komplexeren Anlagenstrukturen, Mieterstrom oder virtueller Summenzählung übernehmen wir die technische und formale Abwicklung im MaStR. Auch spätere Erweiterungen oder Umbauten werden korrekt hinterlegt.